Fahrzeugklassen

In der WEC treten die Autos in zwei Fahrzeugklassen gegeneinander an. Während in der Spitzenklasse die Prototypen (sogenannten Hypercars) an den Start gehen, werden in der LMGT3-Kategorie seriennahe Fahrzeuge eingesetzt. Die folgende Übersicht liefert alle wichtigen Daten zu den eingesetzten Fahrzeugen.


Hypercar-Klasse


Besonderheiten

  • In der Hypercar-Klasse sind Straßen- und Prototypen-Basierte Hypercars mit geschlossenem Dach gestattet.
  • Alle Fahrzeuge können über einen optionalen Hybridantrieb mit ERS (Energierückgewinnung) verfügen.
  • Mindestens 25 identische Serienfahrzeuge, die für den Straßenverkehr zugelassen sind und mit einem dem gleichen Motor ausgestattet sind, müssen bis zum Ende des Jahres der ersten Saison, in der dieser Motor zum Einsatz kommt, produziert werden.
  • Mindestens 100 identische Serienfahrzeuge, die für den Straßenverkehr zugelassen sind und mit dem gleichen Motor ausgestattet sind, müssen bis zum Ende des Jahres der zweiten Saison, in der dieser Motor zum Einsatz kommt, produziert werden.

Fahrzeuggewicht

  • Mindestens 1030 kg (ohne Treibstoff und Fahrer)

Treibstoff für Verbrennungsmotoren

  • Zum Einsatz kommt Benzin welches aus biologischen Ursprüngen stammt
  • Es darf ausschließlich der Treibstoff des Serienpartners verwendet werden

Motorenbeschränkung

Der Motor ist bei allen Hypercars frei wählbar, muss aber folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die Gesamtenergiemenge (Verbrennung-Motor + Elektromotor) darf 500 kW nicht übersteigen
  • Der Elektromotor darf nicht mehr als 200 kW auf der Vorderachse beisteuern
  • Der Elektromotor darf erst zum Einsatz kommen, wenn der Wagen mehr als 120 km/h fährt
  • Als Verbrennungsmotor sind nur 4-Takt-Benzinmotoren zugelassen

Fahrzeuglänge: Maximal 5000 mm inklusive Heckflügel

Fahrzeugbreite: Maximal 2000 mm

Fahrzeughöhe: Maximal 1150 mm mit Ausnahme der Antennen

Überstand: Bauteile über dem Vorderrad dürfen maximal 1100mm überstand haben und jene am Hinterrad maximal 1000 mm

Radstand: Maximal 3150 mm

Nummernschild: Alle Fahrzeuge müssen ein rotes Nummernschild mit weißer Schrift (Panton-Farbe „red 485“) am Fahrzeug anbringen, um die Klassenzugehörigkeit zu kennzeichnen. Die Startnummer kann hierbei frei vor Saisonbeginn gewählt werden, Erlaubt ist eine Ziffer von 1 – 999. Die Schriftart der Startnummer ist freigestellt und kann bei belieben individuell gestaltet werden.

Das vollständige technische Reglement für die Hypercar-Klasse kann hier eingesehen werden.


LMGT3-Klasse


Besonderheiten:

  • Ein Team darf maximal zwei Fahrzeuge einsetzen.
  • Das Fahrzeugmodell, muss von einem ACO, FIA und WEC anerkannten Hersteller geliefert werden.
  • Das Fahrzeug muss gemäß dem technischen Reglement für GT3-Fahrzeuge gefertigt sein.
  • Jeder Wagen muss ein geschlossenes Dach besitzen sowie vier Räder (wovon die Vorderräder die Lenkung übernehmen und nur die Hinterräder für Antrieb sorgen).

Mindestgewicht: Das Mindestgewicht für das Fahrzeug ohne Fahrer und Treibstoff würd individuell pro Modell in der BoP-Tabelle festgelegt.

Treibstoff für Verbrennungsmotoren

  • Zum Einsatz kommt Benzin welches aus biologischen Ursprüngen stammt
  • Es darf ausschließlich der Treibstoff des Serienpartners verwendet werden
  • Das maximale Tankvolumen wird individuell je Marke in der BoP-Tabelle festgelegt

Lautstärke: Die Lautstärke, die von jedem Fahrzeug ausgeht, darf ein Maximum von 100 dbA (gemessen 15 Meter vom Rand der Strecke) nicht übersteigen.

Fahrzeugbreite: Maximal 2050 mm (Außenspiegel werden nicht mit eingerechnet)

Fahrzeuglänge: Maximal 4800 mm

Nummernschild: Alle Fahrzeuge müssen ein oranges Nummernschild mit weißer Schrift (Panton-Farbe „orange 021C“) am Fahrzeug anbringen, um die Klassenzugehörigkeit zu kennzeichnen. Die Startnummer kann hierbei frei vor Saisonbeginn gewählt werden, Erlaubt ist eine Ziffer von 1 – 999. Die Schriftart der Startnummer ist freigestellt und kann bei belieben individuell gestaltet werden.

Das vollständige technische Reglement für die LMGT3-Klasse kann hier eingesehen werden.