Leichtester Prototyp in der Audi Geschichte

Bei der Konzeption des neuen Prototyp R18 e-tron quattro standen die Ingenieure von Audi vor einem anspruchsvollen Projekt. Das Gewicht des neuen Wagens musste sinken, um zusätzliche Einbauten nach dem neuen Regelwerk aufnehmen zu können.

Im Vergleich zum Vorjahr musste das Gewicht von 915 auf 870 Kilogramm sinken. Diese 45 Kilogramm Gewichtseinsparung sind gerade im Motorsport signifikant. Zugleich enthalten die neuen technischen Regeln vielfältige Vorschriften, die neue Lösungen erfordern und somit wieder das Gewicht erhöhen. So schreibt beispielsweise das Reglement zum seitlichen Schutz des Fahrers erstmals seitliche Zylonpanels vor. Das besonders stoßfeste und zähe Material verhindert seitliche Intrusionen ins Cockpit bei einem Unfall.

Neu sind auch acht Radhalteseile (zwei pro Rad), die bei einem Unfall verhindern sollen, dass sich die Radaufhängungen vom Auto lösen. Ebenso verfügt der Audi R18 e-tron quattro über einen sogenannten Heck-Crasher. Dieses neue Bauteil aus Carbonfaser-verstärktem Kunststoff (CFK) absorbiert bei einem Aufprall aufs Heck die Crashenergie. Und schließlich erlaubt das Reglement nun sieben statt sechs Vorwärtsgänge im Getriebe. Das neue Gangradpaar und seine Betätigung machen sich ebenfalls auf der Waage bemerkbar.

So standen die Ingenieure vor der Aufgabe, den neu konstruierten Rennwagen noch leichter auszulegen als zuvor, um dieses Zusatzgewicht zu kompensieren und das niedrigere Mindestgewicht zu erreichen. „Es gibt dank unserer stetigen Entwicklungsarbeit keine Maßnahme mehr, die in einem einzelnen Schritt große Gewichtseinsparungen erbringen würde. Die Kunst besteht vielmehr darin, alle Details noch weiter zu verbessern“, sagt Wolfgang Appel, Leiter Fahrzeugtechnik bei Audi Sport. Audi hat den Anteil an CFK im Rennwagen stetig erhöht. In der Saison 2014 ist erstmals die Lenksäule des Sportprototyps aus diesem Material hergestellt. In verschiedenen Bereichen bleibt dieses Material allerdings verboten. So schreibt das Reglement beispielsweise vor, dass die Elemente der Radaufhängung weiterhin aus metallischen Werkstoffen bestehen müssen.

Via: Audi Pressemitteilung